Ein Coffee Shop ist eine geduldete Verkaufsstelle sogenannter „weicher Drogen“ in den Niederlanden.
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Nach wie vor ist, in Übereinstimmung mit dem UNO-Einheitsabkommen von 1961, der Handel und Besitz mancher Drogen illegal. Auf Empfehlung einer Kommission wurde der Regierung der Niederlande 1976 geraten, die Prioritäten der Polizei neu zu definieren, um diese zu entlasten. Mit der Reform des Opiumgesetzes wurde der Umgang mit weichen Drogen in den Niederlanden neu definiert. Nun wurde unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Strafverfolgung verzichtet. Dennoch ist Cannabis, bzw. die Rauschprodukte daraus, illegal in den Niederlanden!
Weiter unten im Text geht es mit den Auflagen und den gesetzlichen Bestimmungen für Coffeeshops weiter:
Auflagen und gesetzliche Bestimmungen
Das Betreiben ist mit Auflagen nach den AHOJG-Kriterien verbunden:
- A („geen affichering“) bedeutet: Keine Werbung, weder an der Außenfront des Cafés, noch in Form von Medienwerbung (Radio, Presse, Flyer) oder durch Werbegeschenke wie Feuerzeuge, Kugelschreiber und sonstiges.
- H („geen harddrugs“) bedeutet: Weder Verkauf harter Drogen noch die Duldung von Besitz oder Konsum derselben durch Gäste.
- O („geen overlast“) bedeutet: Keine Ruhestörung oder Belästigung von Anwohnern und Passanten.
- J („geen verkoop aan jeugdigen“) bedeutet: Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren.
- G („geen verkoop van grote hoeveelheden“) bedeutet: Keine großen Mengen, weder beim Verkauf an Gäste (max. 5 g pro Person und Tag) noch beim Bestand im Café (max. 500 g).
Bei einer Gesetzesnovellierung im Jahr 1995 wurden die Bestimmungen verschärft: Cannabis darf seitdem nur noch an Personen über 18 Jahre verkauft werden und nur in einer maximalen Menge von 5 g pro Person. Zuvor war die Abgabe an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt und die Höchstverkaufsmenge lag bei 30 g.
Amsterdamer Coffeeshops bekommen in unregelmäßigen Abständen Besuch von einer sogenannten Drogenpolizei. Diese kontrolliert die Coffeeshops und händigt nach erfolgreicher Kontrolle ein rechteckiges grün-weißes Siegel mit Nummer aus, welches einen ordentlichen Coffeeshop auszeichnet. Dieses Siegel muss der Ladenbesitzer an der Eingangstür seines Ladens anbringen.
Ein weiteres Kriterium ist, dass in Coffeeshops zumeist kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Insbesondere in Amsterdam und in Den Haag gibt es jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel: hier wurde im Zuge einer „Normalisierungspolitik“ bzgl. Alkohol und Cannabis an einige Coffeeshops auch die Lizenz zum Alkoholausschank gegeben.
Ab dem 1. Juli 2008 trat in den Niederlanden ein absolutes Rauchverbot in allen Restaurants, Bars und Cafés in Kraft. Dies gilt jedoch nur für Tabakerzeugnisse und -beimischungen und nicht für reinen Cannabisgebrauch.[1][2]
Ein grundlegendes Problem der Duldungspolitik bleibt ungelöst: die achterdeurproblematiek, das Problem der Hintertür. Die Polizei könnte leicht jeden Coffeeshop ruinieren, wenn sie am Lieferanteneingang die Drogenkuriere abfangen würde. Denn der Anbau und die Einfuhr von Drogen sind nach wie vor illegal und werden mit bis zu vier Jahren Haft geahndet. Eine Anfrage auf Neuregelung in Bezug auf die Lieferanten der Coffeeshops im Jahr 2000 wurde mit dem Hinweis, dies in Abstimmung mit den Nachbarländern machen zu wollen, noch nicht angegangen. Daher sind die Preise für weiche Drogen in den Niederlanden annähernd so hoch und teils höher als z. B. auf dem deutschen Schwarzmarkt, da sich die Anbauer diese Gefahr entlohnen lassen.
Um dem Drogentourismus aus den niederländischen Nachbarländern beizukommen, gibt es immer wieder Diskussionen über verschiedene Maßnahmen.
- Im Mai 2009 gab es Presseberichte, wonach in der Provinz Limburg ab dem 1. Januar 2010 der Verkauf von Cannabis auf drei Gramm pro Tag ladenübergreifend beschränkt werden könnte. Kunden sollen demnach dort nur noch mit Hilfe einer speziellen Clubkarte und nur noch bargeldlos (mit niederländischer EC-Karte oder Kreditkarte) einkaufen können. Ziel sei es, die Anonymität der Kunden aufzuheben und die Coffeeshops insbesondere für deutsche Drogentouristen uninteressanter zu machen.[3]. Bisher hat dieser Plan jedoch keine Mehrheit gefunden und die zur Umsetzung erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel und Polizeikräfte wurden nicht zugesagt. [4]
- Ende Mai 2011 beschloss die niederländische Regierung eine Regelung, dass Coffee Shops weiche Drogen nicht mehr an Auswärtige verkaufen dürfen, sondern nur noch an volljährigeEinwohner der Niederlande (also durchaus an Ausländer, wenn sie denn in den Niederlanden gemeldet sind). Die Regelung sollte im Herbst 2011 in Kraft treten.[5][6]
- Im November 2011 wurde bekannt, dass die niederländische Regierung zum 1. Januar 2014 flächendeckend einen Clubausweis (“Wietpas”) einführen will. In einer Testphase wird der Ausweis ab 1. Januar 2012 unter anderem in den fünf Venloer Coffeeshops eingeführt. Es soll maximal 2000 Mitglieder pro Club geben.[7]
Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Coffee_Shop_(Niederlande)
[...] Jugendschutz, Verbraucherschutz und einer Kontrolle von Abgabestellen (wie zb. auch bei den Coffeeshops in den Niederlanden) die staatliche Kontrolle über diesen Markt aufgehoben wäre? Dies wäre ihrer Meinung nach eine [...]