Video der BT-Anhörung

Im Jahre 1936 registrierte die Polizei im Deutschen Reich insgesamt 1.167 Rauschgiftvergehen. Die Zahl der wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz verurteilten Personen lag bei 69. Im Jahr 1937 lag die Zahl der Rauschgiftvergehen bei 1.287. Die Gerichte verurteilten 38 Personen zu einer Gefängnisstrafe (30 Personen unter und 6 Personen über 6 Monate) und 23 Personen zu einer Geldstrafe (20 Personen unter 200 Reichsmark, 3 Personen darüber).

Es wurden seinerzeit nur 6,5 Prozent der Tatverdächtigen verurteilt (insgesamt 943 Tatverdächtige). Zudem wurden 77 Personen (Drogenabhängige) zu einer Therapie verpflichtet, also etwa 8 Prozent der ermittelten Täter. Bei den restlichen 85,5 Prozent wurde von einem Gerichtsverfahren abgesehen.

Traditionell war die “Rauschgiftkriminalität” ein Nischenbereich der allgemeinen Kriminalität. Erst Ende der 60er Jahre begann die Polizei proaktiv Drogenkonsumenten und Drogenhändler zu verfolgen. Innerhalb von 30 Jahren verzehnfachte sich die Zahl der registrierten Delikte und erreichte im Jahr 2004 mit 283.708 ihren Höhepunkt.

In den folgenden fünf Jahren nahm die “Rauschgiftkriminalität” um 17 Prozent ab.

btm delikte insgesamt allgemeine verstoesse 1975 2009 klein Anteil der allgemeinen Verstöße

Als im Winter 1971/72 das neue Betäubungsmittelgesetz in Kraft trat, verkündete die Bundesregierung, dass mit dem Gesetz in erster Linie die Verfolgung der Drogenhändler und Drogenschmuggler beabsichtigt sei und erleichtert werden solle. Die Höchststrafe wurde zur Abschreckung von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt. Am 1. Januar 1982 wurde nach einer Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes die Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre angehoben.

Obwohl mit dem BtMG in erster Linie Händler und Schmuggler verfolgt werden sollten, lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße §29 BtMG) nie unterhalb von 60 Prozent. Bis kurz nach der Jahrtausendwende schwankte der besagte Anteil stets zwischen 61 Prozent und 67 Prozent, um dann im Jahr 2004 erstmals die 70 Prozent Marke zu überschreiten. Im Jahr 2009 lag dieser Anteil bei 72 Prozent.

anteil allgemeiner verstoesse an btm delikten 1975 2009 klein Anteil der allgemeinen Verstöße

Jahr Delikte Allgemeine Anteil
Datenquellen: Bundeskriminalamt (BKA): Rauschgiftjahresbericht 1996, Tabelle 2, Wiesbaden 1997; PKS-Zeitreihen für den Zeitraum von 1987-2009, Tab. 01, Wiesbaden 2010 (Schlüsselzahlen: 730000; 731000)
1975 29.805 19.822 66,5%
1976 35.122 22.841 65,0%
1977 39.089 25.290 64,7%
1978 42.878 28.108 65,6%
1979 51.445 33.995 66,1%
1980 62.395 40.830 65,4%
1981 61.802 39.793 64,4%
1982 63.002 39.824 63,2%
1983 63.742 40.071 62,9%
1984 60.588 37.578 62,0%
1985 60.941 37.349 61,3%
1986 68.694 42.311 61,6%
1987 74.894 46.447 62,0%
1988 84.998 54.124 63,7%
1989 94.000 60.484 64,3%
1990 103.629 67.010 64,7%
1991 117.046 75.631 64,6%
1992 123.903 80.872 65,3%
1993 122.240 79.631 65,1%
1994 132.389 85.234 64,4%
1995 158.477 101.230 63,9%
1996 187.022 117.768 63,0%
1997 205.099 131.208 64,0%
1998 216.682 142.740 65,9%
1999 226.563 148.650 65,6%
2000 244.336 163.541 66,9%
2001 246.518 162.740 66,0%
2002 250.969 170.629 68,0%
2003 255.575 177.494 69,4%
2004 283.708 200.378 70,6%
2005 276.740 194.444 70,3%
2006 255.019 178.841 70,1%
2007 248.355 171.496 69,1%
2008 239.951 169.386 70,6%
2009 235.842 169.689 72,0%

 

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